gesetze:loewenstein
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- | ====== Regionalgesetze Löwensteins ====== | ||
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- | In der Konstituierenden Sitzung des Bürgerrates Löwensteins am 5.Lorin dieses Jahres wurden folgende Regionalgesetze beschlossen. Die Gesetze wurden Seiner Hochwohlgeboren, | ||
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- | §1. Löwenstein steht unter der Regionalherrschaft des Bürgerrates Löwenstein. | ||
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- | §2. Der Bürgerrat Löwenstein erlässt folgende Gesetze und Bestimmungen: | ||
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- | §2.1. Amtsgewalt: Der Bürgerrat Löwenstein regelt Handelsrecht, | ||
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- | §2.2. Bürgerrat: Anspruch auf einen Platz und eine Stimme im Bürgerrat Löwensteins hat ein jeder erwachsene Bürger, der länger als einen Monat in Löwenstein wohnt, sofern er sich keiner groben Vergehen gegen die Gesetze und Bestimmungen des Bundes oder Löwensteins schuldig gemacht hat. Der Bürgerrat trifft sich in regelmäßigen Abständen. Er ist beschlussfähig, | ||
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- | §2.3. Grundsatz: Löwenstein versteht sich als Gemeinschaft freier Bürgerinnen und Bürger; Einschränkungen der Freiheit wie Sklaverei und Unterwerfung werden in Löwenstein nicht gestattet. | ||
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- | §2.4. Vertretung: Der Bürgerrat Löwensteins wählt unter seinen Mitgliedern einen Bürgermeister, | ||
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- | §2.5. Vetorecht: Der Bürgermeister Löwensteins hat bei Beschlüssen des Bürgerrates Vetorecht, er kann damit bestimmen, eine fällige Entscheidung dem Lord des Bundes vorlegen zu lassen. | ||
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- | § 2.6. Auf Ersuchen des Lords ernennt der Bürgerrat Löwensteins aus seinen Reihen einen Richter, welcher über im Gemeindegebiet stattgefundenen Vergehen zu urteilen hat, sowie einen Gesandten an den Hof des Lords, der die Siedlung vor dem Lord vertritt. | ||
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- | §2.7. Siedlungswillige: | ||
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- | §2.8. Steuer: Jeder Bürger Löwensteins ist allmonatlich zur Zahlung einer Steuer verpflichtet; | ||
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- | §2.9. Bürgerwehr: | ||
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- | §2.10. Handwerk: Im Gegenzug zu dem damit erhaltenen Schutz verpflichten sich Löwensteiner Handwerkerinnen und Handwerker, ihre Fähigkeiten günstig und bereitwillig in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen. | ||
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- | §2.11. Ergänzende Bestimmungen: | ||
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- | §3. Aktuelle Regelungen | ||
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- | §3.1. Bürgertreffen: | ||
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- | §3.2. Bürgermeisterin: | ||
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- | §3.3. Steuer: Die monatliche Steuer pro Einwohner beträgt derzeit 1000 Goldstücke. | ||
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- | §3.4. Richter: Der Bürgerrat beruft Bürgermeisterin Lissa Scordalus ins Amt des Richters. | ||
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- | §3.5. Gesandter: Der Bürgerrat betraut Aaron Cahir und Bartor Cahir mit der Aufgabe, als Gesandter Löwensteins die Siedlung am Hofe des Lords zu vertreten. | ||
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- | §3.6 Grenzen Löwensteins: | ||
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gesetze/loewenstein.1674383726.txt.gz · Zuletzt geändert: (Externe Bearbeitung)